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   LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78   

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https://dejure.org/1980,1842
LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78 (https://dejure.org/1980,1842)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78 (https://dejure.org/1980,1842)
LSG Hessen, Entscheidung vom 13. März 1980 - L 1 Ar 852/78 (https://dejure.org/1980,1842)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.03.1976 - 7 RAr 135/74

    Zur Widerrufbarkeit von Anordnungen Wegfall der Anspruchsgrundlagen

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    Für den Fall der Änderung des Anordnungsrechts und der dazu erlassenen Übergangsbestimmungen, die zum Wegfall der Anspruchsgrundlagen führen, ist dies bereits höchstrichterlich anerkannt (Urt. d. BSG v. 25. März 1976 - 12/7 RAr 135/74 - SozR 4100 § 151 Nr. 3).

    Weitergehende Ansprüche kann der Kläger auch nicht aus einem sogenannten sozialrechtlichen Herstellungsanspruch (vg. BSG, Urt. v. 25. März 1976 - 12/7 RAr 135/74 - SozR 4100 § 151 Nr. 3; Grüner, Kommentar zum SGB, Einleitung SGB I - IV 5 c - S. 54 ff.) herleiten.

  • BSG, 10.10.1978 - 7 RAr 56/77

    Bewilligung der Leistung - Aufhebung - Nachträgliche Änderung - Rechtskräftiges

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    Dies gilt zum einen, wenn sich herausstellt, dass die frühere Entscheidung falsch war, die Voraussetzungen für die Leistungen also von vorneherein nicht vorgelegen haben, zum anderen dann, wenn die frühere Entscheidung durch später eingetretene Ereignisse falsch geworden ist, also die Voraussetzungen für die Leistung später weggefallen sind (BSG, Urt. v. 10. Oktober 1978 - 7 RAr 56/77 - SozR 4100 § 151 Nr. 10).

    Der Möglichkeit zur Aufhebung der Leistungsbewilligung kann für den Fall, dass keine neuen Tatsachen lediglich die Rechtskraft eines Urteils (§ 141 SGG) entgegenstehen (vgl. BSG, Urt. v. 10. Oktober 1978 a.a.O.).

  • BSG, 22.02.1980 - 12 RK 34/79
    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    Denn andernfalls wäre die Beklagte verpflichtet, durch - rechtswidrige - Amtshandlung den Anspruch zuzusprechen, auf den der Kläger im Ergebnis keinen Anspruch hat, da die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben sind (vgl. zu dieser Grenze des Herstellungsanspruches auch BSG, Urt. v. 10. Oktober 1979 - 12 RK 47/77; BSG, Urt. v. 22. Februar 1980 - 12 RK 34/79).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    Denn andernfalls wäre die Beklagte verpflichtet, durch - rechtswidrige - Amtshandlung den Anspruch zuzusprechen, auf den der Kläger im Ergebnis keinen Anspruch hat, da die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Förderung nicht gegeben sind (vgl. zu dieser Grenze des Herstellungsanspruches auch BSG, Urt. v. 10. Oktober 1979 - 12 RK 47/77; BSG, Urt. v. 22. Februar 1980 - 12 RK 34/79).
  • BSG, 01.03.1979 - 6 RKa 17/77

    Verwaltungsakte - Anhörung - Kassenärztliche Vereinigung - Beschwerdekommission -

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    Eine vorgeschriebene Anhörung wäre jedoch durch das in der Folge durchgeführte Widerspruchsverfahren nach allgemeiner Auffassung als nachgeholt anzusehen (vgl. BSG, Urt. v. 1. März 1979 - 6 RKa 17/77 - SozR 1200 § 34 Nr. 8; Grüner, Kommentar zum SGB, § 34 SGB I Erläuterung VII mit Nachweisen).
  • BSG, 22.10.1974 - 7 RAr 38/74

    Abgrenzung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem AFG

    Auszug aus LSG Hessen, 13.03.1980 - L 1 Ar 852/78
    In Abgrenzung zur Ausbildung (§ 40 AFG) und Umschulung (§ 47 AFG) liegt Fortbildung vor, wenn die in dem bisherigen Beruf erlernten Fertigkeiten in den angestrebten Beruf inhaltlich mit übernommen werden (BSG, Urteil v. 22. Oktober 1974 - 7 RAr 38/74 - SozR 4100 § 41 Nr. 11).
  • LSG Hessen, 18.09.1980 - L 1 Ar 1188/79

    Sozialrechtlicher Schadensersatzanspruch; Herstellungsanspruch;

    Der Leistungsträger muß sich bei Vornahme der begehrten Amtshandlung im Rahmen von Gesetz und Recht halten (so BSG, Urteil vom 24. April 1980 - 1 RA 33/79; vgl. auch Hess. LSG, Urteil vom 13. März 1980 - L 1 Ar 852/78 sowie Grüner, a.a.O., S. 58 f.).
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